Platzsperren - Wer darf? Und wer nicht?

Platzsperren

Wer darf? Und wer nicht?

21.04.2020 | Von GolfPunk, Foto(s): AROSA

In dieser Woche öffnen die ersten Golfanlagen nach der Corona-Zwangspause, doch die Situation ist unübersichtlich. Wo darf gespielt werden? Und wo nicht?

Aufgrund der Coronakrise gilt in Deutschland weiterhin Verbot für Zusammenkünfte, das natürlich auch Sportvereine und damit auch Golf Clubs einschließt. Erste Bundesländer lockern diese Regeln seit dem 20. April nun etwas. Dies ist die momentane Faktenlage.

RHEINLAND PFALZ


Seit dem 20. April dürfen die Golfanlagen in Rheinland Pfalz wieder Golfer -alleine oder in Zweier-Flights - auf ihre Plätze lassen. Einige Anlagen lassen sogar Gäste nach vorheriger, telefonischer Startzeitenbuchung auf den ersten Abschlag.

MECKLENBURG VORPOMMERN


Auch in Mecklenburg Vorpommern öffneten die Golfanlagen bereits am 20. April. Allerdings gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen, die es faktisch nur den Mitglieder möglich machen, in Meck-Pomm Golf zu spielen. Von touristischen Reisen ist weiterhin abzusehen, was eine Golfreise in den Nordosten für Bewohner anderer Bundesländer ausschließt.

BRANDENBURG


Die Staatskanzlei in Potsdam teilte am 17.4. mit: "Zusammenkünfte in Vereinen unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann."

BERLIN


Wie der Tagesspiegel aus gut informierten Kreisen in Erfahrung brachte, könnten die Golfanlagen in Berlin ab dem 27. April wieder zugänglich sein. Eine offizielle Bestätigung der Landesregierung gibt es zu diesem Datum noch nicht.

SAARLAND & HAMBURG


Im Saarland und in Hamburg wurde bisher eine Lockerung der Zugangsbeschränkungen zu Sportanlagen für den 4. Mai 2020 in Aussicht gestellt.


In allen weiteren Bundesländern gilt die Sperrung der Anlagen weiterhin bis mindestens 3. Mai 2020 wenn neu über die Lage im Land und auf den Golfanlagen entschieden wird.