

Unser regelmäßiges Matchplay nimmt mein alter Herr äußerst ernst. Während unserer allwöchentlichen Samstagmorgenrunde vor wenigen Tagen blieb mein Sandwedge an einem Stein hängen, als ich einen Schlag aus einer furchtbaren Lage spielte, und somit war der Lie meines Schlägers ruiniert. Mein Vater wollte mir allerdings nicht gestatten, meinen Schläger im Proshop reparieren zu lassen, bevor wir die Runde beendet hatten. Wer hatte recht?
Audrey antwortet:
Dein Vater ist ein harter Hund, Nick, aber in diesem Fall hat er recht. Nach Regel 4-3 machen Beschädigungen der Schlagfläche, des Lofts oder des Lies alleine den Schläger noch nicht spieluntauglich und in diesem Fall ist es nicht erlaubt, den Schläger zu ersetzen oder zu reparieren.


Vor Kurzem habe ich beim Ausbessern meiner Pitchmarke versehentlich meinen Ballmarker bewegt. Ich habe ihn dann zurückgelegt, ohne mir einen Strafschlag anzurechnen. Habe ich damit die Regeln verletzt?
Audrey antwortet:
Nein, Björn, das war vollkommen in Ordnung. Regel 16-1 c besagt ein-deutig, dass du straffrei bleibst, solange das Bewegen des Balls oder des Markers eindeutig auf das Ausbessern des Grüns zurückzuführen ist.

Ich frage mich, wie der R&A garantieren kann, dass die Open wirklich fair ablaufen? Wenn die Platzrichter allesamt Einheimische sind, ist da nicht vorprogrammiert, dass die britischen Spieler bevorzugt werden?
Stephanie antwortet:
Immer mit der Ruhe, Michael, deine Verschwörungstheorie geht ein wenig zu weit! Um dich zu beruhigen, kann ich dir versichern, dass der R&A für die Open Abgesandte aus über 20 verschiedenen Nationen als Platzrichter einsetzt, darunter auch Vertreter vom anderen Ende der Welt, wie beispielsweise Südafrika oder China. Selbst wenn Briten bevorzugt würden, hat das in den letzten acht Jahren nicht ganz hingehauen, oder was meinst du?